Flächennutzungsplan Gemeinde Bannewitz Öffentliche Auslegung

1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Bannewitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.06.2018 bis 31.07.2018
  • Stellungnahmen 26 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat in öffentlicher Sitzung am 24.04.2018 den Entwurf zur 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Fassung 03/2018 einschließlich Begründung und Umweltbericht, gültig für das Gemeindegebiet der Gemeinde Bannewitz gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Stand 03/2018 mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 04.06.2018 bis zum 13.07.2018 in der Gemeindeverwaltung Bannewitz, Rathaus Possendorf, Schulstraße 6, Zimmer 107 während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:


Montag und Freitag               08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                           08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr
 

Mit dem Entwurf liegen ebenfalls die umweltbezogenen Informationen aus; und zwar der Umweltbericht zur Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale, Entwicklungsprognosen und geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Zu diesen umweltbezogenen Informationen bereits eingegangene Stellungnahmen liegen ebenfalls aus.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß
§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist auf dem Beteiligungsportal der Gemeinde Bannewitz und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden: https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite.

Zu der Internetbeteiligung gelangen Sie auch über die Homepage der Gemeinde Bannewitz www.bannewitz.de / Gemeinde und Bürgerservice unter der Rubrik Aktuelles bzw. unter Beteiligungen.

Bannewitz, den 09.05.2018

Gez.

Christoph Fröse

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Bannewitz

Schulstraße 6, OT Possendorf, 01728 Bannewitz

Referentin Bauleitplanung, Zi. 107

Telefon: 035 206 / 204-49

Telefax: 035 206 / 204-35

bauleitplanung@bannewitz.de

www.bannewitz.de

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