Bebauungsplan Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Poststraße“, Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.02.2018 bis 06.04.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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B E K A N N T M A C H U N G
Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs.2 BauGB
Satzungsentwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
„Wohngebiet Alte Poststraße" in der Fassung vom Dezember 2017


Der Stadtrat hat am 25.01.2018 den Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Wohngebiet Alte Poststraße" in der Fassung vom Dezember 2017, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung M1:500, farbig und
  • Teil B – Text

beschlossen, die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom Dezember 2018 gebilligt und die vollständigen Planunterlagen sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen vorliegenden unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB bestimmt.

Die o.g. Unterlagen liegen in der Zeit vom 05.03.2018 – 06.04.2018 in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz im Fachbereich 6, SG Stadtplanung / Stadtsanierung (Zi. 2.25) während der Dienstzeiten:

Montag 07:30 – 15:30 Uhr,

Dienstag 07:30 – 18:00 Uhr,

Mittwoch 07:30 – 15:30 Uhr,

Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr und

Freitag 07:30 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ferner sind die Planunterlagen während der Offenlage auch auf den offiziellen Internetseiten der Stadt unter der Web-Adresse

https://www.annaberg-buchholz.de/de/leben/planen-bauen-wohnen/aktuelles.php

sowie des Landesportals des Freistaats Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/annaberg-buchholz/beteiligung/aktuelle-themen zur Einsichtnahme eingestellt.

Der rd. 2,08 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem unten abgebildeten Auszug aus der Planzeichnung durchgehend grau bandagiert dargestellt. Er umfasst die Flurstücke der Gemarkung Kleinrückerswalde, und zwar vollständig die Fl.-Nr. 224/1 und teilweise die kommunalen Straßengrundstücke Fl.-Nrn. 220, 225/3 und 238/3. Ferner sind Grundstücksteile der Flurstücke Fl.-Nr. 1494/33 der Gemarkung Annaberg und Fl.-Nr. 109/2 der Gemarkung Kleinrückerswalde als Flächen zum Nachweis des Ausgleichs für den Eingriff in den Naturhaushalt zugeordnet.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bürgerbüro vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Liste öffentlich auszulegender  umweltbezogener Stellungnahmen:

Bet. Nr.

Behörde / TÖB

[Schreiben vom]

umweltbezogene Informationen / Anregungen

1

Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung [08.09.2017]

  • Flächenneuinanspruchnahme nur in Ausnahmefällen (gem. Landesentwicklungsplanziel LEP Z 2.2.1.4);
  • wegen noch festgesetzter Trinkwasserschutzzonen ggf. Baurecht nach §9(2) S.1 Nr.2 BauGB begründen;

2

Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [05.09.2017]

  • aktueller Radonschutzhinweis;
  • Hinweise zur Begründung (Geologie / Hydrogeologie-Kurzgutachten);

3

Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte [11.07.2017]

  • Kulturdenkmale [mittelalterliche Siedellandschaft mit Waldhufenfluren (11030-0-01)] legen eine archäologische Relevanz nahe - Baufreigabe erst nach Suchschürfen;
  • Hinweis auf Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG;

7

Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle [05.09.2017]

  • Wegen vorhandener Wohnbaureserven erhebliche regionalplanerische Bedenken: Ziele LEP Z 2.2.1.4 i.V.m. Z 2.2.1.5 und Entwurf Regionalplan Region Chemnitz Z 1.2.7;
  • Hinweis auf Lage im gepl. Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz „Anhöhen von Markersbach bis Annaberg";
  • Empfehlung zu Satzungsbeschluss erst nach Aufhebung TWSZ Trainerstollen;

8

Landratsamt Erzgebirgskreis – Sachgebiet Kreisentwicklung [18.08.2017]

  • gesetzlicher Waldabstand zu Fl.-Nr.236 auf 40 m Baugrenzlänge unterschritten, aber Benehmen nach §25(3) S.4 SächsWaldG wird hier hergestellt;
  • Hinweis auf Gefahren durch Altbergbau und Erosion;
  • keine Einwände gegen BP und spätere Bebauung, jedoch derzeit TWSZ I-III mit Bauverbot bzw. –beschränkung;
  • vereinbarte Festsetzung von grundstücksbezogenen Einzelversickerungsnachweisen fehlt, optional zentrale Regenrückhaltung prüfen;
  • zur Trinkwasserbereitstellung dürfen TWSZ sowie evt. vorhandene Einzel- und Eigenbrunnen bzw. TW-Anlagen nicht gegenseitig beeinträchtigt werden;
  • Zur Waldabstandssicherung besser kein Feldgehölz auf Ausgleichsfläche A1, sondern z.B. Streuobstwiese;
  • Ausgleichsmaßnahmen zum Entwurf konkret ergänzen;
  • Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen berührt (... Gesetze);

26

Zweckverband Naturpark "Erzgebirge / Vogtland", Geschäftsstelle Schlettau [30.08.2017]

  • Bedenken wegen Siedlungsverdichtung des ursprünglich dörflich geprägten Raumes trotz ausreichender Reserven im BP "Heiterer Blick" und "An der Bärensteiner Straße"

101

Herr Alexander Apian-Bennewitz, Frau Ulrike Apian-Bennewitz [08.09.2017]

  • Bedenken wegen möglicher Schäden an Gebäude und Flur wegen geplanter Eingriffe in wassertechnische Einrichtungen (Alt- und Uralt-Gräben, -Mulden, -Rohre und -Rohrdurchgänge) in der nicht mehr zur TW-Gewinnung genutzten Quellgebietsgroßlage, dabei Sickerversuch zur Unzeit
  • festgesetzte Nutzungsarten und -maße nicht fähig zum Einfügen, schmälern Naherholungsfunktion des Gebiets
  • Abwägungsmaterial unvollständig bezüglich Durchzug von Rehwild, Feldhasen, Füchsen, Mardern, Fledermäusen und neuerdings auch wieder Raben- und Raubvögeln ... im Gebiet Lurche, Eidechsen sowie Blindschleichen --> artenschutzrechtliche Risikoabschätzung nach nur einmaliger Begehung am 30.03.2017 (innerhalb der Ruhezeit außerhalb Vegetationsperiode) nicht ausreichend
  • Bedenken wegen Konkurrenz der Planung gegen den Entwurf eines Landschaftsplans (10/2010), insbesondere jedoch gegen den Entwurf eines Flächennutzungsplans (03/2001) – dort bewusste Lücken am Ortsrand Kleinrückerswalde

102

42 Bürger aus dem Umfeld des Plangebiets in einer gemeinsamen Stellungnahme [05.09.2017]

  • ausreichender Schutz der Unterlieger vor Niederschlagswasser fraglich, daher besser zentrales Regenrückhaltebecken vorsehen;
  • Bereiche mit Altbergbau-Gefährdungsstufen I und II zuzüglich ein Sicherheitsabstand von 15 m und gesamter Bereich südlich des Trainerstollens von jeglicher Bebauung (inklusive Versickerungsanlagen) freihalten;
  • Maßnahmen zum Schutz der ansässigen Bevölkerung vor Lärm, Staub, Schadstoffen (Autoabgase) sind vorzusehen und das gesamte Baugebiet „AIte Poststraße" als „reines Wohngebiet" ausweisen;
  • Zur Verminderung der Emissionen und Gefahrenpotenziale in der Alten Poststraße Tempolimit 30 km/h bzw. entsprechende Verkehrslenkungsmaßnahmen (Poller, Inseln, u.ä.);

103

Frau Wiebke Wendler-Groß [28.11.2017]

  • Wer sichert zu, dass nach Aufgabe der Trinkwasserfassung und Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes in dem Bereich eine regelmäßige Wartung der technischen Anlagen erfolgt und dadurch keine Wiedervernässung von Flächen erfolgen kann? Diese Fragestellung ist … maßgeblich, um den Bauherren zuzusichern, dass sie auch zukünftig nicht von einer Vernässung ihrer Grundstücke betroffen sind bzw. dass Dritte/Unterlieger nicht davon betroffen sein werden. à Fragen im TWSZ-Aufhebungs-/Änderungsverfahren klären, bevor Bebauung erfolgt!

Ferner liegen die gutachterlichen Umweltinformationen:

  • Altbergbauliches Gutachten 08/2016
  • Artenschutzfachliche Risikoabschätzung 04/2017
  • Hydrogeologisches Kurzgutachten 06/2017
  • Befreiende Bescheide des Landesamts für Archäologie vom 05.09.2017 und des LRA Erzgebirgskreis – Untere Wasserbehörde vom 17.10.2017

als Anlagen der Bebauungsplanbegründung öffentlich aus. 

Annaberg-Buchholz, den 22.02.2018

Rolf Schmidt

Oberbürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan - Entwurf
  • Begründung zum B-Plan
  • Anlage 1 - Bestandserfassung
  • Anlage 2 - Gutachten Altbergbau
  • Anlage 3 - Artenschutzrechtliche Begutachtung
  • Anlage 4 - Artenlisten für Anpflanzungen
  • Anlage 5 - Hydrogeologisches Kurzgutachten
  • Anlage 6 - Befreiende Bescheide
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