Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan „Umweltbundesamt Laborstandort Bad Elster in Adorf/Vogtl.“ Vorentwurf Stand 07/2022
Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Umweltbundesamt Laborstandort Bad Elster in Adorf/Vogtl.“ unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, mit Umweltbericht nach § 2a BauGB im vollständigen Regelverfahren beschlossen.
In Anbetracht des starken Sanierungsbedarfs am bestehenden Standort, des gestiegenen Personalbedarfs sowie erhöhter Anforderungen an Gebäude‐, Sicherheits‐ und Forschungsstandards ist für den UBA‐Standort Bad Elster der Neubau eines Labor‐ und Bürogebäudes auf einer anderen Liegenschaft an der Stadtgrenze Bad Elster/Stadt Adorf vorgesehen.
Der neue Standort umfasst die Flurstücke Nr. 3406, 3408, 3270, Tv 3259/5, 3269, 3267/1 und 3265/2 Gemarkung Adorf. Er schließt den bestehenden Großparkplatz sowie das ehemalige Bauhofgelände am Stadtrand vom Bad Elster Richtung Adorf/Vogtl. ein.
Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für den Neubau des Labor‐ und Bürogebäudes sowie die planungsrechtliche Sicherung des Parkplatzes für eine dauerhafte Stellplatznutzung. Darüber hinaus dient der Bebauungsplan dazu, die stadtstrukturellen Defizite am Standort zu beseitigen und eine öffentlich zugängliche Grünfläche zu ermöglichen.
Ein noch durchzuführender interdisziplinärer Wettbewerb soll auf Grundlage des Bebauungsplanes einen Entwurf mit höchsten Ansprüchen an Gestaltung und Funktion umsetzen und dabei durch seine Vorbildfunktion neue Maßstäbe im Bereich Nachhaltigkeit realisieren.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Umweltbundesamt Laborstandort Bad Elster in Adorf/Vogtl.“ (Stand 07/2022) mit dazugehöriger Begründung, Umweltbericht und Anlagen (Stand 07/2022) liegt zu jedermanns Einsicht im Bauamt, Markt 3, 08626 Adorf/Vogtl., Treppenhaus 2.OG
in der Zeit vom 17.11.2022 bis 19.12.2022
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Stellungnahmen können auch per E-Mail an heike.windisch@adorf-vogtland.de, Betreff: Umweltbundesamt eingereicht werden.
Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037423 / 575-34 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Die Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen werden im oben genannten Zeitraum auf der offiziellen Internetseite der Stadt Adorf/Vogtl. www.adorf-vogtland.de unter der Rubrik Aktuelles sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme eingestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Adorf/Vogtl., 13.10.2022
Rico Schmidt
Bürgermeister
Anlage 1: Ausschnitt Planzeichnung
Flurstücke Nr. 3406, 3408, 3270, Tv 3259/5, 3269, 3267/1 und 3265/2
Gemarkung Adorf
Stadtplanung Heike Windisch