Außenbereichssatzung Stadt Adorf/Vogtl. Öffentliche Auslegung

Satzung zur Aufhebung der Außenbereichssatzung Nr. 6 der Stadt Adorf, Bereich mittleres Wolfsgäßchen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.06.2021 bis 19.07.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Satzung zur Aufhebung der Außenbereichssatzung Nr. 6 der Stadt Adorf, Bereich mittleres Wolfsgäßchen

Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. beschloss in der Sitzung am 02.11.2020 mit Beschluss Nr. 53/2020 die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufhebung der Außenbereichssatzung Nr. 6 der Stadt Adorf, Bereich mittleres Wolfsgäßchen.

In der Sitzung am 10.05.2021 billigte der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogtl. mit Beschluss Nr. 20/2021 den Entwurf der Satzung, einschl. Begründung und beschloss die öffentliche Auslegung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Die Außenbereichsatzung beinhaltet die bebauten Flurstücke 2610/1, 2610/2, 2610/3, 2610/4, 2610/5, 2610/6, 2610/7, 2610/8 und Teil von 2610/9 (Reihenhausbebauung), 2611/1, Teil von 2611/2 und 2617/3 und die unbebauten Flurstücke 2617/4, 2615/3 ein Teil von 2616 und Teil von 2613 der Gemarkung Adorf. Der Geltungsbereich befindet sich stadtauswärts linksseitig im mittleren Bereich des Wolfsgäßches. Gründe für die Aufhebung der Satzung: Im Bereich Wolfsgäßchen überschneiden sich der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Bereich mittleres Wolfsgäßchen“ und die Wohnbauflächen. Dieser Bereich hat ein städtebauliches Gewicht bzw. einen Verdichtungsgrad erreicht, der eine Bauflächenausweisung nach § 34 BauGB rechtfertigt. Aus diesem Grund hat die Außenbereichssatzung seine Existenzberechtigung verloren und muss entsprechend aufgehoben werden. Verfahren: Das Bauleitplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Planunterlagen zum Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Außenbereichssatzung Nr. 6 der Stadt Adorf, Bereich mittleres Wolfsgäßchen vom 23.03.2021, bestehend aus dem Textlichen Teil, einschl. Verfahrensvermerken, dem Lageplan sowie dem Entwurf der Begründung vom 30.03.2021, liegen in der Zeit vom 17.06.2021 bis einschl. 19.07.2021 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Bauamt, 2. OG. Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl. öffentlich aus: Mo – Fr 09.00 – 12:00 Uhr sowie Di 13.00 – 18.00 Uhr und Do 13.00 – 16.00 Uhr. Sollte es während der Auslegungszeit auf Grund der besonderen Regelungen infolge der Covid-19-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o. g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037423/57534 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den genannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen können zusätzlich über das Internetportal der Stadt Adorf/Vogtl. www.adorf-vogtland.de unter Aktuelles sowie über das zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden (§ 4a Absatz 4 BauGB). Während der Auslegungsfrist können von jedermann schriftliche Stellungnahmen an die Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Markt 1 in 08626 Adorf/Vogtl. oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl., Bauamt im 2. OG. abgegeben werden. Hingewiesen wird darauf, dass nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zur Aufhebung der Satzung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) zur Anwendung kommen. Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf das oben genannte Internetportal bei der Stadtverwaltung Adorf sowie das Zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind. Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an heike.windisch@adorf-vogtland.de unter dem Betreff Satzung zur Aufhebung der Außenbereichssatzung Nr. 6 der Stadt Adorf, Bereich mittleres Wolfsgäßchen abgegeben werden können. Zugleich werden berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Adorf/Vogtl., 27.05.2021 Rico Schmidt, Bürgermeister

Kontaktperson

Gegenstände

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  • Textlicher Teil
  • Verfahrensvermarke
  • Begründung

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