Bebauungsplan Stadt Adorf/Vogtl. Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan GE "Arnsgrüner Höhe"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.11.2018 bis 28.12.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes   GE „Arnsgrüner Höhe"

nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Adorf/Vogt. hat im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 03.09.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes GE „Arnsgrüner Höhe" mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung 07/2018 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit paralleler Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der ca. 2,71 ha große bereits baulich geprägte Standort der ehe. landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) liegt in der Gemarkung Arnsgrün an der Adorfer Straße und ist fast ausschließlich von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Als landwirtschaftlicher Betrieb war dieses Vorhaben im Außenbereich zulässig. Nach Nutzungsaufgabe siedelten sich der städtische Bauhof, der 1. Adorfer Schützenverein und später der Baubetrieb HHG mit Betriebsinhaberwohnung an. Diese gewerblichen Nutzungen stellen jedoch keine privilegierten Vorhaben im Außenbereich gemäß §35 BauGB dar. Um für die ansässigen Gewerbebetreibenden an einem bereits erschlossenen Standort Baurecht zu schaffen, erfolgt die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes. Somit findet eine standortkonforme Nachnutzung einer landwirtschaftlichen Anlage und keine erneute Flächeninanspruchnahme statt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 269, 270/1, 270/2, 271/1, 271/2, 273/2, 354/4, 354/5, 354/7, 354/8 der Gemarkung Arnsgrün.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden durch Flächen für die Landwirtschaft
  • im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft, Feldgehölze
  • im Süden durch die Adorfer Straße
  • im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft

Die Planunterlagen zum Entwurf in der Fassung 07/2018, bestehend aus:

  • Teil A – Planzeichnung M 1:500
  • Teil B – Textliche Festsetzungen sowie
  • die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht

sowie die nach Einschätzung der Stadt Adorf/Vogt. wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen (s. unten) liegen in der Zeit vom 22.11.2018 bis 28.12.2018 während nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Bauamt, 2.OG, Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl. öffentlich aus:

Montag                     09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                   09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                  09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag              09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                       09:00 - 12:00 Uhr.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit der Bestandsaufnahme und schutzgutbezogener (Mensch, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung, ferner eine Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung und in der Anlage eine
  • gutachterliche Schallimmissionsprognose als Grundlage der festgesetzten Lärmemissionskontingentierung.
  • Aufgrund des bereits mit baulicher Vornutzung erfolgten Eingriffs ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden an der o.g. Stelle zur Niederschrift abgegeben werden. Hingewiesen wird darauf, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB. unberücksichtigt bleiben können.

Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können zusätzlich über das Internetportal der Stadt Adorf/Vogtl. www.adorf-vogtland.de sowie über das zentrale Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/aktuelle-themen?format=Bauleitplan eingesehen werden.

Auszulegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf 11/2017

Landesdirektion Sachsen – Ref. Raumordnung, Stadtentwicklung vom 05.03.2018 zu:

  • Hinweis auf Begründungspflicht der Außenbereichsinanspruchnahme i.V.m. mit fehlendem Flächennutzungsplan
  • Hinweis auf Beachtung des Schallimmissionsschutzes in den Festsetzungen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 02.03.2018 zu:

  • Hinweise zum Umgang mit radioaktiven Stoffen bei Baumaßnahmen
  • Hinweise zu den Belangen der Geologie, der Anlagensicherheit / Störfallvorsorge und zum vorsorgenden Radonschutz

Planungsverband Region Chemnitz, Verbandsgeschäftsstelle vom 01.03.2018 zu:

  • Umzonierung des Satzungsgebiets von Schutzzone 2 in die Entwicklungszone des Naturparks „Erzgebirge/Vogtland“ schafft Normenklarheit
  • Hinweis auf LSG „Oberes Vogtland“

Landratsamt Vogtlandkreis vom 02.03.2018 zu:

  • Hinweis auf Rechtsanpassung und flurstückgenaue Festlegung der Schutzgebietsgrenzen für das LSG „Oberes Vogtland“
  • Anregung zur Überarbeitung der festgesetzten Pflanzliste
  • Bedenken, da künftige Entwässerung nicht abschließend prüffähig dargelegt ist
  • Bedenken aus immissionsschutzrechtlicher Sicht wegen Nichtübereinstimmung der lärmschützenden Festsetzungen mit vorgelegter Schallimmissionsprognose
  • Hinweis auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Schießanlage und resultierende Anforderungen an deren Einfriedung

Zweckverband Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ vom 23.02.2018 zu:

  • Hinweis auf mit Schreiben vom 17.01.2018 beantragte, jedoch noch nicht bestätigte Umzonierung von der NP-Schutzzone II in die NP-Entwicklungszone

Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LAG) der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens vom 01.03.2018 zu:

  • Bündelung der Stellungnahmen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e.V., NABU Landesverband Sachsen e.V. und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen e.V. mit Zustimmung zur Planung
  • Hinweis zum Artenschutz – Überprüfung von Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzarten gem. § 44 BNatSchG, ggf. CEF-Maßnahmen festlegen
  • Hinweise auf Auswahl standortgerechter Baum- und Straucharten, notwendige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bei Anpflanzungen

Adorf/Vogtl., den   05.11.2018                               

                                                                                                          Rico Schmidt

                                                                                                          Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Adorf/Vogtl.

Stadtplanung

Heike Windisch

Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl.

e-mail: heike.windisch@adorf-vogtland.de

Tel. 037423-57534

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung mit allen Anlagen
  • Satzungstext, Rechtsgrundlagen, Verfahrensvermerke

Informationen

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