Umfrage Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum Moderne Verwaltung

Umfrage über den Stand der Leistungsentlohnung im öffentlichen Dienst

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.07.2025 bis 24.07.2025
  • Teilnehmer 68 Teilnehmer
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Im Rahmen unserer Projektarbeit möchten wir den Stand und die Entwicklungsmöglichkeiten der Leistungsbelohnung im TV-L und Sächsischen Besoldungsgesetz am Beispiel der allgemeinen oberen Staatsbehörde des Freistaates Sachsen ermitteln.

Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Befragung der Studierenden der Hochschule Meißen.

Wir hoffen auf eure Unterstützung! Eure Antworten werden selbstverständlich anonym erhoben, streng vertraulich behandelt und im Rahmen unserer Projektarbeit ausgewertet.

In welchem Beschäftigungsverhältnis befinden Sie sich während Ihres Studiums momentan?
  • Pflichtangabe
Sind Sie aufgrund früherer Tätigkeiten bereits mit finanziellen Anreizen (Zulagen, Prämien, etc.) in Berührung gekommen?
  • Pflichtangabe
Haben Sie sich bereits einmal Gedanken über die finanziellen Anreize in Bezug auf Ihre zukünftige Stelle gemacht?
  • Pflichtangabe

Für die nächste Frage möchten wir Ihnen zuvor kurz die verschiedenen Systeme erklären:

Für den TV-ÖD ist nach §§ 18 TV-ÖD der Arbeitgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag je Kalenderjahr in den sogenannten "Leistungstopf" zu zahlen und für leistungsorientierte Bezahlung zu verwenden. Es handelt sich dabei um einen tariflichen Anspruch:
Nach § 18a gibt es auch die Möglichkeit für den Arbeitgeber verschiedene Incentives anzubieten (z. B. für Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge, Kita-Zuschüsse oder Wertgutscheine).

Für den TV-L gibt es keine vergleichbare Regelung wie im TV-ÖD, hier erfolgt die Leistungsprämierung über die VwV Leistungsprämie, ohne einen festen tariflichen Anspruch und ohne die Möglichkeit der Incentives.

Nach § 66 SächsBesG kann einem Beamten für besondere Leistung(en) lediglich eine Leistungsprämie gewährt werden. Darüber entscheiden die Vorgesetzten und die Haushaltslage:

Welche Variante halten Sie für am geeignetsten, Leistung zu belohnen und dazu zu motivieren?
  • Pflichtangabe
Wie bewerten Sie folgende Fragen von "sehr hoch" bis "sehr niedrig"?
Wie hoch schätzen Sie den Einfluss (positiv) der derzeitigen finanziellen Leistungsanreize auf Ihre aktuelle Arbeitsmoral/Motivation ein?
Wie hoch schätzen Sie den Einfluss (negativ) fehlender bzw. ungeeigneter finanzieller Leistungsanreize auf Ihre Arbeitsmoral/Motivation ein?
  • Pflichtangabe
Inwiefern stimmen Sie folgenden Aussagen zu?
Die Möglichkeit der finanziellen Anreize ist für die Auswahl meiner zukünftigen Stelle relevant.
Wenn ich selbst einmal in Führungsverantwortung bin, möchte ich finanzielle Anreize aktiv verwenden (z. Bsp.: für Ausgleich von Mehrarbeit, Mitarbeitergewinnung, Mitarbeiterbindung, als Ausdruck von Wertschätzung, etc.).
Meine Motivation würde sich verbessern, wenn es angemessene finanzielle Anreize für besondere Leistungen gäbe.
Auch im Rahmen des Studiums/Ausbildung sollte es finanziellen Anreize (z. Bsp.: für gute Noten/Gesamtnote am Ende eines Semesters oder des Studiums) geben.
Für meine zukünftige Tätigkeit (Stelle) und von mir erbrachte Leistung achte ich aktiv auf die Möglichkeit von angemessen finanziellen Anreizen.
Ein genereller Wegfall von finanziellen Anreizen (wie aktuell als Einsparung im Haushalt) ist ein negatives Signal an die Studierenden.
Die personelle Entwicklung (Stellennichtbesetzung und Stellenneubesetzung) durch den demographischen Wandel wirkt sich auf meine Arbeitsbelastung aus.
Vor allem komplexere Aufgaben, die besondere Leistungen erfordern, sollten mit einem angemessenen finanziellen Anreiz entlohnt werden, um die Mitarbeitenden zu motivieren.
Angesichts der aktuellen Personalentwicklung halte ich finanziellen Anreize für ein sinnvolles Werkzeug, um u. a. Belastungsspitzen und Mehrarbeit zu kompensieren.
Finanzielle Anreize im Studium/Ausbildung würden mich zusätzlich motivieren.
Die fehlenden finanziellen Anreize fördern im Studium / Ausbildung eine „Hauptsache-bestanden-Mentalität“.
Es ist ungerecht, wenn Studenten bzw. Auszubildende mit weniger Leistungsbereitschaft am Ende die gleiche berufliche Würdigung (E9b/A9-Stelle bzw. E7/A7) erhalten.
  • Pflichtangabe
  •  Antworten in Stichpunkten sind ausreichend.
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Ganzzahl
Geschlecht?
  • Pflichtangabe

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

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Gabriel Hänselmann

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