Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Klipphausen Erneute Beteiligung

Ergänzungssatzung "Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung Reppnitz, OT Scharfenberg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.03.2022 bis 23.03.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen

Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung Reppnitz, OT Scharfenberg“

Öffentliche Auslegung des 2. Satzungsentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 den 2. Entwurf der Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung Reppnitz, OT Scharfenberg“ in der Fassung vom 14.01.2022 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Geändert wurde im 2. Satzungsentwurf der Geltungsbereich des Plangebietes, der sich nun auch auf eine Teilfläche des benachbarten Flurstücks 103/2 Gemarkung Reppnitz erstreckt. Weitere Änderungen in der Satzung betreffen Hinweise zu Bodeneingriffen und Niederschlagswasser.

Der 2. Entwurf der Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung Reppnitz, OT Scharfenberg“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 08.03.2022 bis einschließlich 23.03.2022

im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen

während der folgenden Zeiten statt:

Montag                        7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                      7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                     7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                         7.00 - 12.00 Uhr

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen der Satzung abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Klipphausen, Bauamt, Talstraße 3, 01665 Klipphausen abzugeben. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers (und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes) enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zur Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse gemeindeverwaltung@klipphausen.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Klipphausen, den 10.02.2022                                                                                               

Knöfel

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Roick

E-Mail: eva.roick@klipphausen.de

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  1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
  1. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Klipphausen
  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

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Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

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Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

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Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

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Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Offenlagebekanntmachung
  • Textliche Festsetzungen
  • Lageplan
  • Begründung
  • Anlage 1 zur Begründung
  • Anlage 2 zur Begründung
  • Anlage 3 zur Begründung

Informationen

Übersicht
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