Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Wohnbebauung Siedlerstraße“ Weistropp
Aufstellungsbeschluss
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Siedlerstraße“ Weistropp in der Fassung vom 01.10.2019 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 10.01.2020 bis einschließlich 10.02.2020
im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen.
Zu den Zeiten:
Montag 7.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 – 12.00 Uhr
Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Siedlerstraße“ Weistropp eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Klipphausen, den 02.01.2020
Knöfel
Bürgermeister
Eva Roick
Tel.-Nr. 035204 21752
E-Mail: eva.roick@klipphausen.de