Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohnbebauung Siedlerstraße" Weistropp

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.01.2020 bis 10.02.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Wohnbebauung Siedlerstraße“ Weistropp

Aufstellungsbeschluss

Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 06.03.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Siedlerstraße“ Weistropp gefasst. Dieser umfasst die Flurstücke 13a, 13b, 13c, 13d, 13e, 13f, 13g, 13h, 13i, 13k, 13l, 13r 13s, 13t und 466/4 der Gemarkung Weistropp. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2019 wurde der Geltungsbereich um die Flurstücke 13m, 13/15 und 13/16 der Gemarkung Weistropp ergänzt. Im unten angefügten Lageplan ist der Geltungsbereich dargestellt. Planziel ist es, das im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesene Areal für Wohnbebauung zu entwickeln.
  2. Durch den Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung der innerörtlichen Siedlungsflächen im direkten Anschluss an den Bebauungszusammenhang des Ortsteils geschaffen. Der Bebauungsplan wird daher im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB) aufgestellt. Dabei gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Siedlerstraße“ Weistropp in der Fassung vom 01.10.2019 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Siedlerstraße“ Weistropp in der Fassung vom 01.10.2019 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 10.01.2020 bis einschließlich 10.02.2020

im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen.

Zu den Zeiten:

Montag                  7.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch               7.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag            7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                   7.00 – 12.00 Uhr

Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Siedlerstraße“ Weistropp eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Klipphausen, den 02.01.2020                                                               

Knöfel

Bürgermeister

Kontaktperson

Eva Roick

Tel.-Nr. 035204 21752

E-Mail: eva.roick@klipphausen.de

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