Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Klipphausen Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung Naustadt - Pegenauer Straße "Am Kirschhäusl"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.07.2018 bis 10.08.2018
  • Stellungnahmen 12 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“

Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“ für den unten gekennzeichneten Geltungsbereich gefasst. Dieser umfasst einen Teil der Flurstücke 10/1 und 278 der Gemarkung Naustadt.

Planziel ist es, die vorhandene Bebauung entlang der Pegenauer Straße durch Einbeziehung der Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage zu ergänzen.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 den Entwurf der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“ in der Fassung vom 18.05.2018 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) wurde im Rahmen der Erstellung der Ergänzungssatzung durchgeführt und ist Bestandteil des Begründungsteils der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“ in der Fassung vom 18.05.2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 10.07.2018 bis einschließlich 10.08.2018

im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Str. 2, 01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf.

Zu den Zeiten:

Montag                  7.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch               7.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag            7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                   7.00 – 12.00 Uhr

Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“ eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Klipphausen, den 02.07.2018                                                              

Mann

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Klipphausen

Bauamt

Frau Roick

Tel.-Nr. 035204 792917

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