Planziel ist es, die vorhandene Bebauung entlang der Pegenauer Straße durch Einbeziehung der Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage zu ergänzen.
Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) wurde im Rahmen der Erstellung der Ergänzungssatzung durchgeführt und ist Bestandteil des Begründungsteils der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“ in der Fassung vom 18.05.2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 10.07.2018 bis einschließlich 10.08.2018
im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Str. 2, 01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf.
Zu den Zeiten:
Montag 7.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 – 12.00 Uhr
Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“ eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Klipphausen, den 02.07.2018
Mann
Bürgermeister
Gemeinde Klipphausen
Bauamt
Frau Roick
Tel.-Nr. 035204 792917