Flächennutzungsplan Gemeinde Klipphausen Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan der Gemeinde Klipphausen, 2. Änderung - Entwurf vom 13.09.2017

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.11.2017 bis 16.12.2017
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Klipphausen

Entwurf

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 13.09.2017 bestehend aus Planzeichnungen, Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 13.09.2017 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 13.11.2017 bis einschließlich 15.12.2017

im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Str. 2, 01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf.

Zu den Zeiten:

Montag 7.00 – 12.00 Uhr

Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch 7.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag 7.00 – 12.00 Uhr

Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans

Dem Umweltbericht zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

  • Im Ergebnis der Umweltprüfung für die geplante Gemeinbedarfsfläche wurde festgestellt, dass bei Umsetzung der Planung unter Beachtung der im nachgeordneten B-Plan-Verfahren festzusetzenden Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz- sowie Ausgleichsmaßnahmen erhebliche Umweltauswirkungen vermeidbar/ ausgleichbar sind.
  • Die Erhaltungsziele der nächstgelegenen Natura 2000 – Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
  • Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans
     
  • LRA Meißen, Stellungnahme vom 19.06.2017
  • Regionaler Planungsverband, Stellungnahme vom 08.06.2017
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 16.06.2017
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens i.V. für den Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Stellungnahme vom 29.06.2017

Mann

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Klipphausen

Bauamt

Pinkowitzer Straße 2

01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf

Frau Roick

035204 792917

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Offenlage
  • Planzeichnung_2. Änderung FNP
  • Begründung_2. Änderung FNP
  • Umweltbericht_2. Änderung FNP

Informationen

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