2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Klipphausen
Entwurf
Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 13.09.2017 bestehend aus Planzeichnungen, Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 13.09.2017 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 13.11.2017 bis einschließlich 15.12.2017
im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Str. 2, 01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf.
Zu den Zeiten:
Montag 7.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 – 12.00 Uhr
Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Dem Umweltbericht zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.
Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:
Mann
Bürgermeister
Gemeinde Klipphausen
Bauamt
Pinkowitzer Straße 2
01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf
Frau Roick
035204 792917