der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Röhrsdorf, 1. Änderung“ in der 3. Fassung vom 28.08.2017 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Röhrsdorf, 1. Änderung“ in der Fassung vom 28.08.2017 einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 13.11.2017 bis einschließlich 15.12.2017
im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Straße 2, 01665 Klipphausen OT Röhrsdorf.
Zu den Zeiten:
Montag 7.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 – 12.00 Uhr
Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Röhrsdorf, 1. Änderung“ eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Röhrsdorf, 1. Änderung“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.
Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:
Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.
Es liegen außerdem bereits folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:
Mann
Bürgermeister
Gemeinde Klipphausen
Bauamt
Pinkowitzer Straße 2
01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf
Frau Roick
035204 792917