Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Röhrsdorf" 1. Änderung - Entwurf vom 28.08.2017

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.11.2017 bis 16.12.2017
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Röhrsdorf“, 1. Änderung

Entwurf 3. Fassung

Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Röhrsdorf, 1. Änderung“ in der 3. Fassung vom 28.08.2017 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Röhrsdorf, 1. Änderung“ in der Fassung vom 28.08.2017 einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 13.11.2017 bis einschließlich 15.12.2017

im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Straße 2, 01665 Klipphausen OT Röhrsdorf.

Zu den Zeiten:

Montag                         7.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                       7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                       7.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag                   7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                          7.00 – 12.00 Uhr

Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Röhrsdorf, 1. Änderung“ eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Röhrsdorf, 1. Änderung“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplans i.d.F. vom 28.08.2017

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

  • Es wurde festgestellt, dass durch den Bebauungsplan zulässige Vorhaben bei Durchführung der genannten Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 3c des UVPG verursachen.
  • Beeinträchtigungen ergeben sich durch die zusätzliche Versiegelung von Böden in einer Größenordnung von ca. 2,7 ha sowie durch den Verlust von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen (3,68 ha). Die Beeinträchtigungen sind grundsätzlich ausgleichbar, da es sich nicht um hochwertige, seltene oder besonders geschützte Böden bzw. Lebensräume handelt.
  • Bezüglich der im rechtskräftigen Bebauungsplan enthaltenen externen Ausgleichsmaßnahmen war im Rahmen der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans ebenfalls eine Änderung erforderlich, da es keine Zustimmung der Flächeneigentümer zu den dem rechtskräftigen B-Plan zugeordneten externen Ausgleichsmaßnahmen „Renaturierung Hetzebach-Oberlauf“ in der Gemarkung Taubenheim (ca. 2,7 ha) und „Anpflanzung einer Allee entlang der Alten Straße zwischen dem Gewerbegebiet und dem Ortsteil Röhrsdorf“ (ca. 0,3 ha) gibt und die Maßnahmen deshalb bislang nicht umgesetzt werden konnten sowie auch zukünftig nicht wie geplant umgesetzt werden können.
  • Grünordnungsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplans i.d.F. vom 28.08.2017

Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.

Es liegen außerdem bereits folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:
 

  • LRA Meißen, Stellungnahme vom 27.09.2013
  • BUND-Gruppe Meißner Land, Stellungnahme vom 09.07.2011
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens i.V. für den NABU e.V.  und Landesjagdverband Sachsen e.V., Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., Stellungnahme vom 07.07.2011

Mann

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Klipphausen

Bauamt

Pinkowitzer Straße 2

01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf

Frau Roick

035204 792917

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