Bebauungsplan "Gewerbepark I Klipphausen", 6. Änderung
Enwurf
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark I Klipphausen, 6. Änderung“ in der Fassung vom 16.08.2017 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark I Klipphausen, 6. Änderung“ in der Fassung vom 16.08.2017 einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 09. Oktober 2017 bis einschließlich 10. November 2017
im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Straße 2, 01665 Klipphausen OT Röhrsdorf.
Zu den Zeiten:
Montag 7.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 – 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark I Klipphausen, 6. Änderung“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.
Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:
Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.
Der vorliegende Grünordnungsplan umfasst nur den Teil der 6. Änderung des B-Plans Gewerbepark I Klipphausen, der nicht die Planfeststellung für das Straßenbauvorhaben „Verkehrserschließung Erweiterung Gewerbepark I Klipphausen, Umbau Knotenpunkt S 177 / Am Bahndamm“ ersetzt. Für den Umbau des Knotenpunktes liegt ein eigenständiger landschaftspflegerischer Begleitplan als Fachplanung zum Umweltschutz vor.
Der Grünordnungsplan enthält Angaben über
Schwerpunktmäßig betroffen sind die Artengruppen Vögel und Amphibien, daneben auch Fischotter, Biber, Fledermäuse, Reptilien, Eremit, Wirbellose. Mittels Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden.
Nachgewiesen wurden hauptsächlich Vorkommen von Halboffenlandarten.
Zur Fachplanung zur Verkehrserschließung Gewerbepark Klipphausen wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet.
Dieser enthält Angaben über
Schwerpunktmäßig betroffen ist die Artengruppen Fledermäuse, daneben auch Vögel, Amphibien, Fledermäuse, Reptilien, Eremit. Mittels Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden.
Nachgewiesen wurden Transferflüge von 10 Fledermausarten, für die zwischen den Kummerteichen und dem RRB des Gewerbegebietes ein besonderes Konfliktpotenzial ermittelt wurde.
Im Ergebnis der vorliegenden Vorprüfungen zu den Natura 2000-Gebieten
kann ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben „Verkehrserschließung Erweiterung Gewerbepark I Klipphausen - Umbau Knotenpunkt S 177 / Am Bahndamm“ zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des jeweiligen Natura-2000-Gebietes führt.
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde festgestellt, dass keine Lärmvorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erforderlich sind.
Im Rahmen des Gutachtens wurde festgestellt, dass an den im Untersuchungsgebiet liegenden Wohnbebauungen, Gewerbenutzungen und Gartenhäusern keine Überschreitungen der beurteilungsrelevanten Luftschadstoffbelastungen eintreten.
Im Fachbeitrag zu den Belangen der Wasserrahmenrichtlinie wurde nachgewiesen, dass deren Ziele durch das Straßenbauvorhaben nicht beeinträchtigt werden.
Es liegen außerdem bereits folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:
Klipphausen, 29.09.2017
Gerold Mann, Bürgermeister
Gemeinde Klipphausen
Bauamt
Pinkowitzer Straße 2
01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf
Frau Roick
035204 792917