Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Gewerbepark Klipphausen" 6. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.10.2017 bis 11.11.2017
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Planzeichnung

Bebauungsplan "Gewerbepark I Klipphausen", 6. Änderung

Enwurf

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 05.09.2017 den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark I Klipphausen, 6. Änderung“ in der Fassung vom 16.08.2017 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark I Klipphausen, 6. Änderung“ in der Fassung vom 16.08.2017 einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 09. Oktober 2017 bis einschließlich 10. November 2017

im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Straße 2, 01665 Klipphausen OT Röhrsdorf.

Zu den Zeiten:

Montag 7.00 – 12.00 Uhr

Dienstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch 7.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag 7.00 – 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbepark I Klipphausen, 6. Änderung“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zur 6. Änderung des Bebauungsplans i.d.F. vom 16.08.2017

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

  1. Beeinträchtigungen ergeben sich insbesondere aus dem Verlust von bisher im Bebauungsplan festgesetzten Kompensationsflächen durch die Festsetzung von ca. 2 ha zusätzlicher Baufläche GI, den Verlust von Gehölzbeständen, Grünland und straßenbegleitenden Säumen durch den Umbau des Knotenpunktes S 177 / Am Bahndamm sowie die Überbauung von Böden, teilweise mit Funktionen besonderer Bedeutung.
  1. Der Verlust essentieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten europarechtlich geschützter Arten ist durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu vermeiden. Der Verlust von Biotopen und Lebensräumen ist durch Kompensationsmaßnahmen ausgleichbar.
  1. Bezüglich im Plangebiet vorkommender europarechtlich geschützter Tierarten sind bei geplanter Bautätigkeit Vermeidungsmaßnahmen vor bzw. im Zuge der Baufeldfreimachung durchzuführen.
  • Grünordnungsplan zur 6. Änderung des Bebauungsplans i.d.F. vom 30.06.2017

Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.

Der vorliegende Grünordnungsplan umfasst nur den Teil der 6. Änderung des B-Plans Gewerbepark I Klipphausen, der nicht die Planfeststellung für das Straßenbauvorhaben „Verkehrserschließung Erweiterung Gewerbepark I Klipphausen, Umbau Knotenpunkt S 177 / Am Bahndamm“ ersetzt. Für den Umbau des Knotenpunktes liegt ein eigenständiger landschaftspflegerischer Begleitplan als Fachplanung zum Umweltschutz vor.

Der Grünordnungsplan enthält Angaben über

  1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,
  2. die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  3. die Darstellung und Bewertung der von der 6. Änderung des Bebauungsplans zu erwartenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft (insbesondere der Verlust bisheriger Kompensationsflächen; Betroffenheit der Arten / Artengruppen Fischotter, Biber, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Vögel, Eremit, Wirbellose; Bodenversiegelung)
  4. die notwendigen Vermeidungsmaßnahmen
  5. die dem Bebauungsplan zuzuordnenden Ausgleichsmaßnahmen (Entwicklung von Hecken- und Gebüschstrukturen mit ruderalen Säumen in der Feldflur nördlich von Klipphausen und Rückbau Wehr Dammmühle)
  6. die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zur Bauflächenerweiterung des Gewerbeparks Klipphausen
  • Artenschutzfachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplans i.d.F. vom 30.06.2017

Schwerpunktmäßig betroffen sind die Artengruppen Vögel und Amphibien, daneben auch Fischotter, Biber, Fledermäuse, Reptilien, Eremit, Wirbellose. Mittels Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden.

  • Ornithologisches Gutachten für das Vorhaben Gewerbepark Klipphausen, 6. Änderung (IB Oeser, 03.01.2017)

Nachgewiesen wurden hauptsächlich Vorkommen von Halboffenlandarten.

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Verkehrserschließung Erweiterung Gewerbepark I Klipphausen - Umbau Knotenpunkt S 177 / Am Bahndamm i.d.F. vom 30.06.2017 (Unterlage 19.0)

Zur Fachplanung zur Verkehrserschließung Gewerbepark Klipphausen wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet.

Dieser enthält Angaben über

  1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft,
  2. die Darstellung und Bewertung der vom Umbau des Knotenpunktes S 177 / Am Bahndamm zu erwartenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft (Versiegelung und Überbauung von Böden; Entfernung von Altbäumen mit Höhlen oder Spalten und die Überbauung von Gehölzflächen, Grünland, Ruderalflächen und straßennahen Säumen)
  3. die notwendigen Vermeidungsmaßnahmen
  4. die dem Straßenbauvorhaben zuzuordnenden Ausgleichsmaßnahmen (Einbau einer stationären Amphibienschutzanlage im Bereich der Kummerteiche sowie Bereitstellung von Ausweichquartieren für Fledermäuse bzw. Nistkästen für Höhlenbrüter)
  5. die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung des Straßenbauvorhabens Umbau des Knotenpunktes S 177 / Am Bahndamm
  • Artenschutzfachbeitrag zur Verkehrserschließung Erweiterung Gewerbepark I Klipphausen - Umbau Knotenpunkt S 177 / Am Bahndamm i.d.F. vom 30.06.2017 (Unterlage 19.3)

Schwerpunktmäßig betroffen ist die Artengruppen Fledermäuse, daneben auch Vögel, Amphibien, Fledermäuse, Reptilien, Eremit. Mittels Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden.

  • Fledermausgutachten für das Vorhaben A 4-Umbau AS Wilsdruff (IB Oeser, 21.12.2016) (Unterlage 19.8)

Nachgewiesen wurden Transferflüge von 10 Fledermausarten, für die zwischen den Kummerteichen und dem RRB des Gewerbegebietes ein besonderes Konfliktpotenzial ermittelt wurde.

  • Vorprüfungen zur Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten durch die Verkehrserschließung Erweiterung Gewerbepark I Klipphausen - Umbau Knotenpunkt S 177 / Am Bahndamm i.d.F. vom 30.06.2017

Im Ergebnis der vorliegenden Vorprüfungen zu den Natura 2000-Gebieten

  • FFH-Gebiet SCI 168 „Linkselbische Täler zwischen Dresden und Meißen“ (Unterlage 19.4)
  • FFH-Gebiet SCI 171 „Triebischtäler“ (Unterlage 19.5)
  • FFH-Gebiet Nr. 189 „Separate Fledermausquartiere und –habitate im Großraum Dresden” (Unterlage 19.7)
  • Vogelschutzgebiet SPA 27 „Linkselbische Bachtäler“(Unterlage 19.6)

kann ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben „Verkehrserschließung Erweiterung Gewerbepark I Klipphausen - Umbau Knotenpunkt S 177 / Am Bahndamm“ zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des jeweiligen Natura-2000-Gebietes führt.

  • Schalltechnische Untersuchung für das Vorhaben A 4-Umbau AS Wilsdruff (EIBS GmbH, März 2016) – Unterlage 17.1

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde festgestellt, dass keine Lärmvorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erforderlich sind.

  • Luftschadstoffgutachten für das Vorhaben A 4-Umbau AS Wilsdruff (IB Lohmeyer GmbH & Co. KG, März 2016/ Juni 2017) – Unterlage 17.2

Im Rahmen des Gutachtens wurde festgestellt, dass an den im Untersuchungsgebiet liegenden Wohnbebauungen, Gewerbenutzungen und Gartenhäusern keine Überschreitungen der beurteilungsrelevanten Luftschadstoffbelastungen eintreten.

  • Fachbeitrag zu den Belangen der Wasserrahmenrichtlinie für das Vorhaben A 4-Umbau AS Wilsdruff (Büro für Hydrologie und Bodenkunde, 21. Juni 2017) – Unterlage 21

Im Fachbeitrag zu den Belangen der Wasserrahmenrichtlinie wurde nachgewiesen, dass deren Ziele durch das Straßenbauvorhaben nicht beeinträchtigt werden.

Es liegen außerdem bereits folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:
 

  • LRA Meißen, Stellungnahme vom 10.12.2015 zum Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark I Klipphausen (Schwerpunkte Entwässerung, Artenschutzrecht)
  • LAG der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens, Stellungnahme vom 02.12.2015 zum Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark I Klipphausen (Schwerpunkte Kompensationsumfang, Artenschutzrecht)

Klipphausen, 29.09.2017

Gerold Mann, Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Klipphausen

Bauamt

Pinkowitzer Straße 2

01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf

Frau Roick

035204 792917

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