Außenbereichssatzung Gemeinde Klipphausen Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung Munzig „Schäferei“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.06.2017 bis 15.07.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen

Außenbereichssatzung Munzig „Schäferei“ der Gemeinde Klipphausen

gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 02.05.2017 die Aufstellung der Außenbereichssatzung Munzig „Schäferei“ beschlossen und den Entwurf der Außenbereichssatzung Munzig „Schäferei“ in der Fassung vom 18.04.2017 mit Beschluss Nr. 05-101/2017 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung befindet sich in ca. 70 m Mindestabstand zu dem nächstgelegenen FFH-Gebiet „Triebischtäler“ und dem SPA-Gebiet „Linkselbische Bachtäler“. Weitere umweltbezogenen Informationen liegen nicht vor.

Der Entwurf der Außenbereichssatzung Munzig „Schäferei“ in der Fassung vom 18.04.2017 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 12.06.2017 bis einschließlich 14.07.2017

zu den Zeiten

Montag                       7.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                     7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch                    7.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag                 7.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag                        7.00 – 12.00 Uhr

im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Pinkowitzer Str. 2, 01665 Klipphausen, OT Röhrsdorf.

Parallel dazu kann der Entwurf auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen (www.klipphausen.de) unter der Rubrik Gem.-Verwaltung/öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Klipphausen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Klipphausen, den 01.06.2017           

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