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Die Zukunftsperspektiven des Freistaates werden maßgeblich durch eine solide und langfristig tragfähige Finanzpolitik bestimmt. Als übergreifende Funktion setzt die Finanzpolitik einen Rahmen für das politische Handeln und kann als Anreiz oder als Hemmnis in den einzelnen Handlungsfeldern wirken.
Mit der Aufnahme der Schuldenregel ins Grundgesetz und in die Sächsische Verfassung ist der generelle Verzicht auf schuldenfinanzierte Ausgaben oberstes Gebot, um die Schuldenlast nicht auf künftige Generationen zu verlagern. Die sächsische Finanzpolitik muss sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens orientieren und Sorge dafür tragen, Maßnahmen der Daseinsvorsorge sowie eine zukunftsorientierte Investitions- und Innovationspolitik handlungsfähig und gestaltend umsetzen zu können. Dafür sind Rahmenbedingungen und Prioritäten kontinuierlich zu evaluieren. Aufgrund der hohen Abhängigkeit des Landeshaushaltes von Drittmitteln, seien es EU-Mittel oder Bundeszuweisungen, und der nahezu nicht vorhandenen Steuerautonomie, unterliegt der Freistaat Sachsen allerdings Beschränkungen in Bezug auf die Schwerpunktsetzung im Haushalt als auch in Bezug auf die Wahl der finanzpolitischen Instrumente.
Schwerpunkte des Handlungsfeldes:
a) Solide Finanzpolitik
b) Verdeckte Staatsverschuldung (insb. Pensionsverpflichtungen)
c) Öffentliche Investitionstätigkeit (Land und Kommunen)
d) Kommunale Finanzen
Das Handlungsfeld 2 „Finanzpolitik“ soll insbesondere zur Umsetzung folgender globaler Nachhaltigkeitsziele (SDGs) beitragen:
Leitfragen:
- In der Finanzpolitik kann nachhaltiges Investieren unterstützt werden, indem in Feldern wie der nachhaltigen Landwirtschaft, erneuerbare Energien oder soziale Projekte investiert wird. Wir sind der Überzeugung, dass dies langfristig bessere Dividenden und einen positiveren Impact bringt als die Investition in ausgediente Technologien und die kurzfristige, dividendenstarke, Investition in den Raubbau von natürlichen Ressourcen. - Eine erhöhte Staatsverschuldung kann notwendig sein um einen nachhaltigen Wandel anzustoßen. Langfristig zahlt sich eine nachhaltige Investition jedoch durch krisenstabile, resiliente, gesunde und sozialverträgliche Strukturen aus.
Der Schwerpunkt „Kommunale Finanzen“ sollte unbedingt untermauert werden durch eine Beteiligungsstrategie auf kommunaler Ebene. Wenn Nachhaltigkeit bedeutet, dass sich Menschen aktiv an politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Entwicklungen beteiligen, dann bieten kommunale Haushalte ein geeignetes Instrument hierfür an. Gerade junge Menschen sind dabei einzubeziehen. Und dies vor dem Hintergrund, dass sie – insbesondere in ländlichen Räumen – nicht über Mehrheiten verfügen, sondern ganz im Gegenteil deutlich in der Unterzahl sind. Wenn die Jugend nicht über die Entwicklung in ihrer Kommune mitbestimmen können, kann nicht von einer nachhaltigen Entwicklung gesprochen werden. Wie es funktionieren kann, machen verschiedene Beispiele deutlich, bei denen sächsische Kommune eine Beteiligung junger Menschen ermöglichen (siehe JugendBeteiligungsLandschaft Sachsen unter http://www.kjrs-online.de/index.php?modul=main-area/service-point/beteiligungslandschaft).
Der Schwerpunkt „Solide Finanzpolitik“ bedarf vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre einer deutlichen Untermauerung hinsichtlich der Zukunftsperspektiven. Bisher wurde unter „solide“ vor allem das Einsparen verstanden – und dies insbesondere in Politikfeldern, die für eine nachhaltige Entwicklung des Freistaats von zentraler Bedeutung sind. An erster Stelle steht hierbei die Bildungspolitik. Der akute Lehrermangel erscheint derzeit als das wohl deutlichste Beispiel falsch verstandener solider Finanzpolitik. Aber auch in anderen Bildungsbereichen wird dies deutlich: Kita, Jugendhilfe und Jugendarbeit. Der – auch monetäre – Wert gelungener Bildung, sowohl formaler als vor allem auch non-formaler, muss zukünftig ein höherer Stellenwert in der Finanzpolitik eingeräumt werden. Nachhaltig zu handeln bedeutet hier eben nicht, nur auf die nächste Legislatur zu schauen, sondern min. in Generationszeiträumen. Der wahre (monetäre) Wert frühkindlicher Bildung zeigt sich häufig nämlich erst, wenn der Übergang in die Arbeitswelt vollzogen ist.
Nachhaltige Beschaffung Sächsische Steuergelder dürften nur für nachweislich sozial verantwortlich und ökologisch produzierte Waren und Dienstleistungen aufgewendet werden (siehe SDG 12.7: In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten). Derzeit wird im sächsischen Vergabebericht der Staatsregierung schon ausgewiesen, inwieweit sächsische Unternehmen die Aufträge ausführen. Der Bericht sollte um Aspekte der Nachhaltigkeit erweitert werden: Regionalität und kurze Wege (zum Beispiel) dienen der Senkung des öklogischen Fußabdrucks und der lokalen Wirtschaftsförderung. Aber dabei dürfen die verwendeten und zu verarbeitenden Ressourcen nicht unterschlagen werden! Die kommen meist nicht von hier. In diesem Punkt sind sozial verantwortlich produzierte und umweltschonend an- und abgebaute und verarbeitete Rohstoffe zu fordern - und zwar nachweislich! Divestment Die Staatsregierung sollte ihre Geldanlagen und Fonds unter der >Divestment<-Brille prüfen: Werden die Mittel nur in ethische Geldanlagen investiert oder in Waffen, Atom- oder fossile Energien angelegt? Als Vorbilder dienen hier Leipzig oder Dresden, die Divestment-Maßnahmen beschlossen haben. Auch der Freistaat kann nachhaltige Kriterien für seine Geldanlagen aufstellen.
geändert von Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen am 3. Mai 2018
Jetzt die zukünftigen Saniserungskosten für die Braunkohlelandschaften von den Verursachern sichern. Es kann nicht sein, dass eine Briefkastenfirma erst Gewinne macht und dann nicht für die entstehenden Schäden gerade stehen muss. Das Bergbaurecht gibt hierzu Möglichkeiten. [1]https://www.l-iz.de/wirtschaft/metropolregion/2018/03/In-der-Lausitz-droht-Sachsen-ein-Schaden-von-ueber-3-Milliarden-Euro-209480
Ich schließe mich vorgehenden Beiträgen zu dem Punkt "Divestment" (De-Investieren der Anlagen in fossilen Energien (Kohle, Öl, Gas, Nuklearenergie, ..) und wünsche mir das ausdrücklich vom Freistaat Sachsen. Begründungen wurden schon genannt. Áuch die Wahl der Banken unter ethischen Gesichtspunkten ist mir ein Anliegen (siehe vorherige Beiträge). Von der öffentlichen Hand erwarte ich, dass Nachhaltigkeitsaspekte in den Vergabeprozess für öffentliche Aufträge einbezogen werden (z.B. Sozial- und Umweltkriterien in Wertschöpfungsketten); sowie die entsprechende Schulung der Beschäftigten in den Beschaffungsabteilungen. Unter kommunale Finanzen fällt der Punkt von Regionalwährung, die gefördert werden sollte.
Leider fehlt es an konkreten Zielen und Handlungsansätzen. Die Vorschläge entnehmen Sie bitte der Stellungnahme des DGB Bezirk Sachsen.
geändert von DGB Bezirk Sachsen am 24. April 2018
Subventionen sowie steuerliche Anreize fördern Nachhaltiges Wirtschaften durch technologische Lösungen, wie z.B. im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft und durch organisatorische Lösungen, wie z.B. im Rahmen einer Sharing Economy. [detaillierte Ausführungen folgen in der Stellungnahme des Vorstandes des PRISMA‘s – Zentrum für Nachhaltigkeitsbewertung und –politik der TU Dresden: https://tu-dresden.de/prisma/ressourcen/dateien/PRISMA-Stellungnahme-zur-saechs-Nachhaltigkeitsstrategie.pdf?lang=de]
geändert von PRISMA - Zentrum für Nachhaltigkeitsbewertung und -politik am 24. April 2018
Die Vergabe von Fördermitteln an Kommunen und private Akteuere sollte in allen Fachbereichen konsequent an die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie gekoppelt werden. Dabei müssen immer sowohl postive wie auch negative Wirkungszusammenhänge betrachtet und abgewogen werden. Vereinfachend könnte bei Fördermitteln für Kommunen hierbei auf eine entsprechende kommunale Nachhaltigkeitsstrategie und die Passfähgkeit zur selben abgestellt werden. Dabei sollten qualitativ ausreichende INSEKs auch als solche Strategien gewertet werden. Bei entsprechend vorhandenen kommuunalen Nachhaltigkeitsstrategien, sollte ein möglichst großer Teil der staatlichen Förderung pauschal - und nicht versäult in Fachprogrammen - gewährt werden, damit die Mittel vor Ort entsprechend der lokalen Prioritäten passgenau eingesetzt werden können.
Der Freistaat Sachsen muss seine Finanzmittel verantwortungsvoll verwalten. Aus ethischen Gründen, aber auch schlicht aus einer Risikobetrachtung folgt daraus, dass sämtlichen Kapitals aus fossilen Anlagen abgezogen und reinvestiert werden muss. Zur Begründung: Der Wert vom Firmen des fossilen Sektor beruht zum großen Teil auf ihren gesicherten Öl-, Gas- und Kohlelagerstätten. Entsprechend des Pariser Klimaabkommens von 2015 sind diese fossilen Lagerstätten zum Großteil entwertet wurden, denn zur Einhaltung des Klimaziels von 1,5 °C dürfen sie zum überwiegenden Teil nicht (energetisch) genutzt werden. (Stichwort "Carbon Bubble") Der Freistaat Sachsen sollte sich also Finanzrichtlinien geben, die sicherstellen, dass nachhaltige Investments begünstigt werden und Investments im fossilen Sektor verbietet. Bei dieser Gelegenheit könnten weiterhin Investments in Waffen- und Rüstungsunternehmen verboten werden. Damit würde der Freistaat Sachsen dem anscheinenden Willen eines großen Teils seiner Bevölkerung Rechnung tragen und Maßnahmen zur langfristigen Vermeidung von Flüchlingen durch Kriege unterstützen.