Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Ohorn
über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Weberstraße / Bauhof Ohorn“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Ohorn hat in öffentlicher Sitzung am 10.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Weberstraße / Bauhof Ohorn“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Planungsziele sind:
• die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung der baulich bereits
vorgenutzten Teile des Plangebietes durch den Bauhof Ohorn
• die Ergänzung der straßenbegleitenden Wohnbebauung nördlich der Weberstraße.
Der Geltungsbereich umfasst den südlichen Teil des Flurstücks 1071/3 und einen Teil des Straßenflurstücks 100/3 der Gemarkung Ohorn mit einer Gesamtfläche von ca. 1,4 ha.
Weiterhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Ohorn am 10.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur Auslegung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Daneben wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs durchgeführt.
In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Weberstraße / Bauhof Ohorn“ in der Fassung vom 06.03.2024 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C-1), für die Dauer eines Monats in der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar
vom 06. Mai bis einschließlich 07. Juni 2024
während der folgenden Dienstzeiten:
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Dienstzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Ohorn www.ohorn-sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Ohorn, den 12.04.2024
Sonja Kunze
Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Pulsnitz
Bauamt
Frau Carda