Bebauungsplan Gemeinde Bennewitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Wochenendgebiet "Schmölener Lache" - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.03.2020 bis 09.04.2020
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Bennewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wochenendgebiet „Schmölener Lache“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB unter der Beschlussnummer 32/2/19 beschlossen.

Ziel dieses Bebauungsplans ist die Schaffung einer nachhaltigen städtebaulichen Ordnung unter Beachtung der Umweltbelange. Zudem soll eine planungsrechtliche Sicherheit für die Nutzer und alle betroffenen Behörden hergestellt werden.

Durch den Bebauungsplan sollen neben der Festsetzung als Sondergebiet, dass der Erholung dient, auch die dazugehörige Verkehrserschließung, Ver- und Entsorgung und Grünausstattung planungsrechtlich gesichert werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Wochenendgebiet „Schmölener Lache“  umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Schmölen: 265/4, 265/9, 267/1, 267/2, 267/3, 267/7, 267/8, 268/2, 268/3, 268/5, 268/6, 268/7, 268/8, 269/2, 269/4, 269/5, 269/6, 269/7, 269/8, 269/9, 270/2, 270/3, 276, 277, 278/2, 282/11, 282/12, 282/13, 282/14 und teilweise 265/10, 274/1, 282/10. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist dem nachfolgend abgebildeten Übersichtsplan zu entnehmen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlegung vorgenommen. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Wochenendgebiet „Schmölener Lache“  und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom:

09.03.2020 bis einschließlich 09.04.2020

im Rathaus der Gemeinde Bennewitz,

Bauamt, Zimmer 214

Bahnhofstraße 24

04828 Bennewitz

während der Dienstzeiten:

Montag nach Terminvereinbarung

Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch nach Terminvereinbarung

Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr

öffentlich aus und können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet (www.gemeinde-bennewitz.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Kontaktperson

Marc Werner

Gemeindeverwaltung Bennewitz,

Zimmer 214
Bahnhofstraße 24
04828 Bennewitz
Telefon: 03425 893227
E-Mail: werner@gemeinde-bennewitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbericht

Informationen

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