Innenbereichssatzung Gemeinde Borsdorf Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Leipziger Straße“ OT Borsdorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 27.05.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Beteiligung

zum Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
„Leipziger Straße“ OT Borsdorf der Gemeinde Borsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Leipziger Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Borsdorf beschlossen (Beschluss-Nr. 028/2023).

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegt am westlichen Rand des Ortsteils Borsdorf südlich der Straßenverkehrsfläche Leipziger Straße und umfasst auf einer Fläche von 2.400 m2 das Flurstück 42/4 in der Gemarkung Borsdorf. Der Geltungsbereich ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Planungsrechtliche Einbeziehung der voll erschlossenen Bauflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil um die Eigenentwicklung des Ortsteils Borsdorf zu sichern
  • Nachverdichtung und Einbindung in die vorhandene Siedlungsstruktur
  • Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur
  • Sicherstellung einer umgebungsverträglichen Nutzung

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB sind bei der Ergänzungssatzung der § 1a Abs. 2 BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) und § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung) sowie § 9 Abs. 1a BauGB (naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) anzuwenden. Es sind Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich festzusetzen.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat darüber hinaus in seiner Sitzung am 28.02.2024 mit Beschluss-Nr. 009/2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Leipziger Straße“ OT Borsdorf, in der Fassung vom 26.01.2024 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der Satzung mit Begründung ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

22.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag:          13.00 – 15.30 Uhr

Dienstag:        09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr

Mittwoch:        13.00 – 15.30 Uhr

Donnerstag:    08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag:           07.00 – 11.30 Uhr

ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an

bauverwaltung@borsdorf.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Borsdorf auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59,

E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, welches mit ausliegt.

Borsdorf, den 10.04.2024

Birgit Kaden

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Borsdorf

Marcus Planert

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

04451 Borsdorf

Tel.: 034291 / 414-15

E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de

sowie

Büro Knoblich

Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA

Zur Mulde 25

04838 Zschepplin

Telefon: 0 34 23 / 7 58 60-0

Fax: 0 34 23 / 7 58 60-59

E-Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

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